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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Erste Hilfe
im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Schnell handeln – nicht lang warten!

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Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche bei Gericht geltend gemacht werden müssen. Sonst droht der Verlust von Rechten. Und dies kann sehr weitreichend sein. Es muss deshalb schnell gehandelt werden.

Ein paar Beispiele verdeutlichen das:

Wenn Sie eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten haben, können Sie sich dagegen nur wehren, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.

§ 4 S. 1 KSchG
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Sinngemäß dasselbe gilt im Falle des Erhalts einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG. Die drei-Wochen-Klagefrist steht im  § 4 S. 2 KSchG.

Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.

Möchten Sie gegen die Befristungsabrede in einem Arbeitsvertrag vorgehen, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eine sogenannte Entfristungsklage bzw. Befristungskontrollklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

§ 17 TzBfG
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen (…) Klage beim Arbeitsgericht (…) erheben.

Sind Sie im Arbeitsverhältnis wegen eines Diskriminierungsmerkmals nach § 1 AGG benachteiligt, können daraus Schadensersatz- und Schmerzengeldansprüche resultieren. Diese Ansprüche müssen nach § 15 Abs. 4 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

§ 15 Abs. 4 AGG
Ein Anspruch nach Absatz 1 oder 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die Frist beginnt im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der oder die Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Wird der Anspruch nicht erfüllt, beginnt eine weitere Frist von drei Monaten zu laufen, innerhalb derer dann Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss, § 61b Abs. 1 ArbGG.

§ 61b Abs. 1 ArbGG
Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden.

Schließlich können aber auch Ausschlussfristen vereinbart sein. Wenn diese nicht eingehalten werden, droht ebenfalls der Verlust von Rechten. Solche Ausschlussfristen können z.B. im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder auch einem Tarifvertrag geregelt sein.

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Kündigung erhalten?

Nach Zugang einer Kündigung läuft eine kurze Frist von 3 Wochen, innerhalb derer die Klageschrift beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung wirksam.

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Anspruch auf Abfindung?

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Können Sie etwas gegen die Befristung Ihres Arbeitsvertrags tun? Nur durch die gerichtliche Überprüfung der Berfristungsabrede kann die Unwirksamkeit geltend gemacht werden.

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Über die Kanzlei Klaes

Inhaber: Thomas Klaes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
26+ Jahre Erfahrung
4,9 Sterne auf Anwalt.de

Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.

Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.

Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.

Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.

Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.

Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.

In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.

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Unser Standort: Köln

Merlostraße 2, 50668 Köln
Das Oberlandesgericht in Köln

Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.

Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.

Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.

In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.

Hier geht es zur Wegbeschreibung
"Ich freue mich, Sie zu beraten."
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Thomas Klaes aus Köln.
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Sie haben noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht
Einen Anwalt für Arbeitsrecht sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn rechtliche Fragen oder Konflikte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis auftreten.

Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:

Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Entstehen für mich Kosten?
Im Arbeitsrecht sind anwältliche Tätigkeiten mit Kosten verbunden. Welche Kosten anfallen, ist ohne vorherige Ersteinschätzung nur schwer zu sagen.

Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.

Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Wie lange dauert es, bis ich von Thomas Klaes Rückmeldung erhalte?
In der Regel erhalten Sie innerhalb 24 Stunden Rückmeldung von Thomas Klaes, um innerhalb der arbeitsrechtlichen Fristen die nächsten Schritte einleiten zu können. Die Rückmeldung erfolgt per Telefon.
Was passiert, wenn ich zu lange warte?
Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche bei Gericht geltend gemacht werden müssen. Sonst droht der Verlust von Rechten.

Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.

Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.

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