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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Inhalte des
Arbeitsverhältnisses

Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Was ist der Inhalt
des Arbeitsverhältnis?

Regelmäßig werden im Arbeitsvertrag als Hauptleistungspflicht zunächst die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bestimmt. Daneben wird die Vergütungspflicht des Arbeitgebers als Hauptleistungspflicht definiert. Kurz gesagt: Arbeit gegen Lohn. Das ist der Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

Wie muss die Arbeitsleistung
beschaffen sein?

Welche Arbeit schuldet der Arbeitnehmer genau? Und welche Qualität muss die Arbeitsleistung haben? In der Regel steckt der Arbeitsvertrag einen Rahmen ab, innerhalb dessen der Arbeitgeber Art und Umfang der Arbeitspflicht aus dem Weisungsrecht heraus konkretisieren kann.

Wichtig ist, was im Arbeitsvertrag beschrieben wird.

Wird jemand als Bilanzbuchhalter eingestellt, kann er auch nur als Bilanzbuchhalter beschäftigt werden. Andererseits ist der Aufgabenbereich eines kaufmännischen Angestellten sehr weit, sodass im Rahmen, dessen der Arbeitnehmer sämtliche Arbeiten schuldet, die üblicherweise von einem kaufmännischen Angestellten erbracht werden können.

Bezüglich des Inhalts, Ortes und Zeit der Arbeitsleistung gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts im Rahmen des Arbeitsvertrages hinsichtlich des Ortes einsetzen kann. Bei der Ausübung des aus § 106 Gewerbeordnung resultierenden Weisungsrechts des Arbeitgebers hat dieser billiges Ermessen zu beachten.

§ 106 GewO
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Bezüglich der Zeit der Arbeitsleistung wird das arbeitgeberseitige Direktionsrecht begrenzt, zum Beispiel durch die Regelung des Arbeitszeitgesetzes oder einer geltenden Betriebsvereinbarung. Nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Die höchst zulässige wöchentliche Arbeitszeit kann vorübergehend verlängert werden.

§ 3 ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es hier zum Beispiel für Pflegeberufe. Ebenso kann durch Tarifvertrag von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden.

Neben dieser Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers treffen ihn auch eine Reihe von sogenannten Nebenleistungspflichten. Hierunter fallen zum Beispiel die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Er hat die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.

Er darf keine anderen Arbeitnehmer unzulässig abwerben. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf seinem Arbeitgeber keinen Wettbewerb machen.

Demgegenüber hat der Arbeitgeber die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung der versprochenen Vergütung sowie rechtzeitigen Auszahlung, aber auch zur tatsächlichen Beschäftigung.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die zutreffende Abrechnung und Abführung der Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge. Eine besonders wichtig Pflicht ist die Fürsorgepflicht, aus der letztlich das gesamte Arbeitsschutzrecht resultiert.

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Über die Kanzlei Klaes

Inhaber: Thomas Klaes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
26+ Jahre Erfahrung
4,9 Sterne auf Anwalt.de

Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.

Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.

Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.

Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.

Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.

Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.

In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.

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Unser Standort: Köln

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Das Oberlandesgericht in Köln

Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.

Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.

Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.

In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.

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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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Auch außerhalb der regelmäßigen Bürozeiten erreichen mich Ihre Nachrichten. Teilen Sie mir gern Ihre Wunschzeiten mit.
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Sie haben noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht
Einen Anwalt für Arbeitsrecht sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn rechtliche Fragen oder Konflikte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis auftreten.

Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:

Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Entstehen für mich Kosten?
Im Arbeitsrecht sind anwältliche Tätigkeiten mit Kosten verbunden. Welche Kosten anfallen, ist ohne vorherige Ersteinschätzung nur schwer zu sagen.

Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.

Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Wie lange dauert es, bis ich von Thomas Klaes Rückmeldung erhalte?
In der Regel erhalten Sie innerhalb 24 Stunden Rückmeldung von Thomas Klaes, um innerhalb der arbeitsrechtlichen Fristen die nächsten Schritte einleiten zu können. Die Rückmeldung erfolgt per Telefon.
Was passiert, wenn ich zu lange warte?
Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche bei Gericht geltend gemacht werden müssen. Sonst droht der Verlust von Rechten.

Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.

Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.

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