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Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Informationen über
das Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Das Arbeitsrecht

Kaum eine andere Rechtsmaterie wie das Arbeitsrecht berührt die Interessen so vieler Menschen. Bei einer Zahl von über 46 Millionen Arbeitsverhältnissen ist der Bedarf an rechtssicheren Regelungen für den Arbeitsalltag offensichtlich.

Vom Geltungsbereich des Arbeitsrechts werden die meisten Menschen in unserem Lande umfasst. Sei es als Arbeitgeber oder aber als Arbeitnehmer und natürlich auch im Ausbildungsverhältnis. Früher oder später kommt also jeder in Kontakt mit diesem Rechtsbereich.

Menschen erzielen durch ihre Arbeitsleistung ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage.

Daher ist das Arbeitsrecht von besonderer Wichtigkeit. Kaum eine Angst treibt die Menschen so sehr um, wie die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht ist das Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer. Es soll den Arbeitnehmer nach dem Willen des Gesetzes schützen.

Der beabsichtigte Schutz geht in drei Richtungen:

1.

Schutz vor willkürlichem Verlust des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch die Regelungen des KSchG).

2.

Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeit (z.B. durch das gesamte Arbeitsschutzrecht).

3.

Schutz vor Ungleichbehandlung (z.B. durch das AGG).

Arbeitnehmer Schutzgedanke

Der Schutzgedanke resultiert aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer im Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber die schwächere Partei ist.

Denn der Arbeitnehmer unterwirft sich im Arbeitsverhältnis dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieser gibt nach der Regelung des § 106 Gewerbeordnung vor, wann der Arbeitnehmer wo was zu tun hat. Ein Arbeitnehmer ist vom Arbeitgeber persönlich abhängig. Diese strukturelle Unterlegenheit versucht das Arbeitsrecht auszugleichen.

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Die hier hinterlegten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und muss individuell geprüft werden. Daher sind die hier zur Verfügung gestellten Informationen nicht als Ersatz einer individuellen Beratung zu verstehen. Dies kann und will ich auf diesem Weg nicht leisten.

Anregung zu neuen Themen nehme ich gern entgegen! Interaktionen mit meinen Mandanten ist mir wichtig.

Schreiben Sie mir eine E-Mail unter: info@kanzlei-klaes.de

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Über die Kanzlei Klaes

Inhaber: Thomas Klaes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht
26+ Jahre Erfahrung
4,9 Sterne auf Anwalt.de

Das Arbeitsrecht begleitet Thomas Klaes seit über 30 Jahren.

Geboren 1969 in Wesseling bei Köln, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften im Wahlfach Arbeitsrecht zwischen 1990 - 1995 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.

Seit 1998 ist Thomas Klaes zugelassener Rechtsanwalt.

Seine Mandanten betreut er in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Hierunter fallen unter anderem die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts.

Darüber hinaus ist er Berater seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht und Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.

Im kollektiven Arbeitsrecht tritt Thomas Klaes als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf.

In dieser Funktion erstellt er juristische Gutachten, die von seinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden.

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Unser Standort: Köln

Merlostraße 2, 50668 Köln
Das Oberlandesgericht in Köln

Die Kanzlei hat ihren Sitz im Kölner Agnesviertel in der Merlostraße 2 vis-á-vis zum Oberlandesgericht Köln am Reichenspergerplatz.

Sie liegt etwas außerhalb der eigentlichen Innenstadt, etwa zwischen Dom und Zoo, gut 200 Meter Luftlinie zum Rhein.

Eine Querstraße weiter befindet sich das Landesarbeitsgericht Köln in der Blumenthalstraße.

In dieses Gebäude ist im November 2015 auch das Arbeitsgericht Köln eingezogen. Der Kanzleisitz ist also in unmittelbarer Nähe der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung in Köln.

Hier geht es zur Wegbeschreibung
"Ich freue mich, Sie zu beraten."
Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Thomas Klaes aus Köln.
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Auch außerhalb der regelmäßigen Bürozeiten erreichen mich Ihre Nachrichten. Teilen Sie mir gern Ihre Wunschzeiten mit.
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Sie haben noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt für Arbeitsrecht
Einen Anwalt für Arbeitsrecht sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn rechtliche Fragen oder Konflikte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis auftreten.

Typische Situationen, in denen die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ratsam ist:

Kündigung, Versetzung, Abmahnung, Befristung, Abfindung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Urlaub, Krankheit, Arbeitszeugnis, Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit.
Entstehen für mich Kosten?
Im Arbeitsrecht sind anwältliche Tätigkeiten mit Kosten verbunden. Welche Kosten anfallen, ist ohne vorherige Ersteinschätzung nur schwer zu sagen.

Als Rechtsanwalt bin ich dazu verpflichtet, Sie im konkreten Einzelfall umfassend über anstehende Kosten aufzuklären. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall definitiv.

Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, kommt diese für die Kosten in vielen Fällen auf. Es verbleibt lediglich eine relativ geringe Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsvertrag.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt, prüfen wir für Sie kostenlos.
Wie lange dauert es, bis ich von Thomas Klaes Rückmeldung erhalte?
In der Regel erhalten Sie innerhalb 24 Stunden Rückmeldung von Thomas Klaes, um innerhalb der arbeitsrechtlichen Fristen die nächsten Schritte einleiten zu können. Die Rückmeldung erfolgt per Telefon.
Was passiert, wenn ich zu lange warte?
Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen, innerhalb derer Ansprüche bei Gericht geltend gemacht werden müssen. Sonst droht der Verlust von Rechten.

Haben Sie beispielsweise eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig.

Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falls.

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