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LAG Sachsen-Anhalt: Fristlose Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen

Rechtsanwalt Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
30.05.2016
von RA Thomas Klaes

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat mit heute verkündetem Urteil erneut über die Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters des Oberlandesgerichts Naumburg entschieden.

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Auf die Berufung des beklagten Landes hat das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 abgeändert und die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen. Das Arbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

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Die fristlose außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 13.05.2013 wurde vom Landesarbeitsgericht für wirksam angesehen.

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Nach einer umfassenden Beweisaufnahme stellte das Landesarbeitsgericht anhand einer Vielzahl von bestehenden Indizien fest, dass der Kläger privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert hat. Darin läge – so das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt – eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kläger. Das Vertrauensverhältnis sei damit endgültig zerstört.

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Auch eine umfassende Interessenabwägung könne aufgrund der ganz erheblichen Pflichtverletzungen nur zu Lasten des Klägers ausfallen.

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Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Mai 2016 – 6 Sa 23/16

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Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/16 vom 26. Mai 2016

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